Gebühren für die Benutzung des städtischen Freizeitbades
Gebührenpflichtig sind die Benutzer des städtischen Freizeitbades und seiner Einrichtungen. Für Kinder bis zum vollendeten dritten Lebensjahr ist die Benutzung gebührenfrei.
Eine Haftung für Gegenstände, die verloren gingen oder gestohlen wurden, übernimmt die Stadt nicht. Wertsachen werden nicht zur Aufbewahrung angenommen.