Gebühren 2024

Gebühren für die Benutzung des städtischen Freizeitbades

  • Gebührenpflichtig sind die Benutzer des städtischen Freizeitbades und seiner Einrichtungen.
    Für Kinder bis zum vollendeten dritten Lebensjahr ist die Benutzung gebührenfrei.
  • Eine Haftung für Gegenstände, die verloren gingen oder gestohlen wurden, übernimmt die
    Stadt nicht.
    Wertsachen werden nicht zur Aufbewahrung angenommen.

Gebühren im Überblick